Neue Corona-Regelungen für Baden-Württemberg

ab 16.08.2021

Liebe Kunden und Gäste, seit dem 16.08.2021 gilt für alle Gäste in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Ferienwohnungen die 3G-Regel: „Geimpft, Genesen, Getestet“. Der Nachweis ist bei Anreise zu erbringen. Für Getestete reicht ein Schnelltest aus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf - allerdings muss dieser alle 3 Tage während des Aufenthalts wiederholt werden. Weitere Infos zur Corona-Verordnung in Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-zum-16-august-2021/.

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(Auszug aus unseren Google-Bewertungen)