Kritik am geplanten Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Umstrittenes Maßnahmepaket

Aktuell ist die Situation für Studenten: Mit dem Beginn des Wintersemesters gibt es in Stuttgart so viele Wohnungs-Interessenten wie selten zuvor. Auch in Wohnheimen findet sich nicht schnell eine passende Unterkunft. Privatzimmervermittlungen können für diese Gruppe zumindest eine vorübergehende Lösung sein. Die Branche sieht sich nun vom geplanten Zweckentfremdungsverbotsgesetz bedroht.

„Praktikanten, Messebesucher, Handwerker auf Montage, Studenten, alles Leute, für die ein Hotel für die Dauer ihres Aufenthalts zu teuer wäre, aber ein langfristiges Mietverhältnis nicht in Frage kommt. Das sind unsere Kunden“, sagt Carmen Maier. „Aber natürlich auch Urlauber.“ Sie betreibt seit mehr als zwölf Jahren die Privatzimmer-Vermittlung Schwaben-Stern. Sie sieht ihre Geschäftsgrundlage nun aber vom Zweckentfremdungsverbotsgesetz bedroht. „Das Gesetz bedroht unsere Gastgeber und unsere Agenturen. Eine Fortführung unserer Arbeit, der temporären Vermietungen an Gäste, die sich kein Hotel leisten können, sehen wir gefährdet“. Der Hintergrund: Wirtschaftsminister Nils Schmid hat ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket geschnürt. Darin ist der Gesetzesentwurf für das Zweckentfremdungsverbot enthalten. „Wohnungsmangel und Mietverdrängung können Land und Städte nur gemeinsam anpacken“, erklärte Schmid vor der Sommerpause. „Die Landesregierung will für Städte und Gemeinden den rechtlichen Rahmen schaffen, damit sie gegen Wohnungsmangel und für den Milieuschutz aktiv werden können.“ Zunächst müssen die Kommunen aber entscheiden, ob sie die Verordnung in ihren Gemeinden anwenden.

Unter Zweckentfremdung fiele dann der Abbruch und Leerstand von Wohnraum, die Umwandlung in ein Gewerbeobjekt – oder in eine Ferienwohnung. „Das käme einer Enteignung gleich“, so Carmen Maier. Daher hat sie mit vier weiteren Vermittlungsagenturen im Raum Stuttgart eine Interessengemeinschaft gegründet. „Wir brauchen diese Ferienwohnungen doch. Unsere Gastgeber sind keine Investoren, sondern Senioren, deren Kinder ausgezogen sind oder Leute mit einer leer stehenden Einliegerwohnung.“ Die Gastgeber vermieten ihre möblierten Wohnungen und schaffen sich so finanziellen Spielraum. Vermieter können auch werktags „teilvermieten“, wenn am Wochenende die Familie kommt. Oder Eltern verdienen für das Studium ihrer Kinder etwas hinzu, wenn sie zum Beispiel deren Zimmer in Abwesenheit vermieten.

Kritisch sieht das Vorhaben auch die Immobilienwirtschaft: „Wenn Wohnungen leer stehen oder umgewandelt werden, dann hat das einen Grund: Die Vermietung ist nicht attraktiv genug“, so Gerhard A. Burkhardt, Präsident des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, „Lösungen für das Problem bieten nicht Zwangsmaßnahmen, sondern Anreize für den Erhalt, die Vermietung und den Neubau von Wohnraum.“ Die geplanten Maßnahmen seien dagegen „wohnungspolitischer Aktionismus“. Auch der Stuttgart Haus- und Grundbesitzerverein moniert: „Hier wird in die Mottenkiste gegriffen und ein überholtes Instrument zur Gängelung der Hausbesitzer ausgegraben“, so Dr. Klaus Lang, der Vorsitzende von „Haus & Grund Stuttgart“. Weitere Informationen findet man unter www.schwaben-stern.de.

Pressebericht zum ZEV-Gesetz im Wochenjournal Heinz in der Ausgabe vom 27.09.2013

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